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Deutschland hat weltweit mit die verbindlichsten Regeln bei der Prüfung und beim Verkauf von Computerspielen an Kinder und Jugendliche.

Um auf den ersten Blick zu zeigen, für welches Alter ein Spiel geeignet ist, befindet sich auf dem Cover ein Logo mit einer Alterseinstufung.

Die Alterskennzeichnung von Computerspielen ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Sie bedienen sich dazu der Expertise der USK (Unterhaltungssoftware Selbst-Kontrolle). Diese Testeinrichtung kann auf vierzehn Jahre Erfahrung beim Prüfen von Games zurück blicken.

WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE ALTERSEINSTUFUNG?

Über die Grundsätze der Prüfung von Computerspielen entscheidet ein Beirat, der sich aus 16 Vertretern gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen zusammensetzt, darunter sind die Kultusministerkonferenz, die Kirchen, die Jugendverbände, die Forschung, der Bund und die Jugendminister der Länder. Die Branche selbst hat zwei Stimmen im Beirat. Alle Entscheidungen müssen zudem die Billigung derJugendminister der Länder finden.

PÄDAGOGISCHE EIGNUNG NICHT GLEICH JUGENDSCHUTZ

Die Alterskennzeichen sind jedoch kein Hinweis auf die pädagogische Eignung für eine Altersgruppe oder auf die Qualität eines Spiels, sondern garantieren lediglich, dass das Computerspiel aus der Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist.
Genau deshalb gibt es die games4family-Altersempfehlung zu Beginn vieler Rezensionen (vor allem in der Rubrik "ab 0", also Spiele ohne Altersbeschränkung).

Foto (c) Nintendo

Die fünf Kennzeichen und was sie bedeuten:


FREIGEGEBEN OHNE ALTERSBESCHRÄNKUNG
Die meisten Computer- und Videospiele kommen mit der Kennzeichnung „ohne Altersbeschränkung“ auf den Markt. Sie enthalten keine Gewaltdarstellungen und konfrontieren Kinder nicht mit nachhaltig ängstigenden Situationen. Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Spiele ohne Altersbeschränkung wenden sich also sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene.

FREIGEGEBEN AB 6 JAHREN
Bei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen.
Die Spiele wirken oft abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich (moderne Märchen). Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

FREIGEGEBEN AB 12 JAHREN
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden, sondern in einen märchenhaft-mystischen Kontext eingebunden, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für die Spieler bieten.

FREIGEGEBEN AB 16 JAHREN
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

KEINE JUGENDFREIGABE
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.


Mehr Infos

Laden Sie sich hier die Informations-Broschüre der USK (im PDF-Format) runter:
Kinder und Jugendliche schützen