Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, ist die bekannteste Instanz in Sachen Jugendschutz.
Die Aufgabe der BPjM ist die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe.
Wird ein Spiel in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen (Indizierung), darf es nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
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Was bedeutet "jugendgefährdend"?
So ist der Tatbestand der Jugendgefährdung definiert:
"Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu bewerten.
Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."
Lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Spiele & Jugendschutz vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU).







